Foto: LRA/Archiv
Seit Ende 2006 verfügen die 65 Sirenen der Städte und Gemeinden in der Region Döbeln über digitale Sirenensteuerempfänger.
Im Zuge der weiteren Digitalisierung werden nun die Probealarmierungszeiten der Sirenen im Altkreis Döbeln geändert. Zur Prüfung der Funktionsfähigkeit der Sirenen erfolgt ab 1. August 2009 mit allen umgerüsteten Sirenen jeden Mittwoch um 15 Uhr (außer an Feiertagen) eine Probealarmierung, statt wie bisher jeden zweiten Montag im Monat um 15 Uhr.
Damit ist es möglich, die vom Sächsischen Innenministerium angestrebten landeseinheitlichen Sirenensignale bei Katastrophen, Großschadensereignissen oder großräumigen Gefährdungslagen zur Warnung und Information der Bevölkerung in der Region Döbeln einzusetzen. (Bekanntmachung im Sächsischen Amtsblatt vom 29.07.2003 über die landeseinheitlichen Sirenensignale für den Freistaat Sachsen)
Die Sirenen ermöglichen die Warnung der Bevölkerung bei Großschadensereignissen, Katastrophen sowie die Alarmierung der Feuerwehren.
Für den wirkungsvollen Einsatz der Sirenen im Ernstfall ist es wichtig, dass die Bevölkerung die drei Signaltöne und die damit verbundenen Verhaltensregeln kennt.
Das „Merkblatt über die Sirenensignale im Freistaat Sachsen und über allgemeine Verhaltensregeln bei der Auslösung von Sirenensignalen“ wird im Landratsamt in der Außenstelle Döbeln ausgelegt oder kann auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-mittelsachsen.de eingesehen werden.