Organisation und Durchführung von Beschäftigungsprogrammen für Arbeitslose und Schaffung von Arbeitsplätzen auf dem 1. Arbeitsmarkt.
Aufgabe des Unternehmens ist es,
- mit Arbeitslosen befristete Beschäftigungsverhältnisse einzugehen und vor allem unter Ausschöpfung der Möglichkeiten des Sozialgesetzbuches III (SGB III) und des Sozialgesetzbuches II (SGB II) Maßnahmen aufzulegen und zu ergreifen, die die Aussichten von Arbeitslosen auf Integration in den Arbeitsmarkt verbessern; der Schwerpunkt der Beschäftigungsverhältnisse ist auf Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nach SGB III und Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit nach SGB II zu legen;
- im Rahmen eines Konzeptes über Findung von Projekten und Arbeitsfeldern sowie Akquisition von Auftraggebern und Einsatzstellen einen Maßnahme- und Beschäftigungsverbund aufzubauen, durch den für Arbeitslose neue berufliche Perspektiven eröffnet werden;
- Qualifizierungsmaßnahmen unter eigener Regie durchzuführen und mit Bildungsträgern zu kooperieren;
- Dauerarbeitsplätze zu schaffen durch allgemeine Dienstleistungen, Entwicklung und Vertrieb von Erzeugnissen, Unterstützung und Mitwirkungsleistungen bei Ausgründungen;
- in Abstimmung mit den dafür zuständigen Stellen Maßnahmen zu fördern, die Arbeitslose unmittelbar in ein Dauerbeschäftigungsverhältnis vermitteln helfen;
- Dauerarbeitsplätze zu schaffen durch spezielle Dienstleistungen, die dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks unterliegen, im Gewerk Straßenbau.