Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 2. Juni 2010 einen Behindertenbeirat gewählt. Grundlage dafür ist die Hauptsatzung des Landkreises Mittelsachsen.
.jpg)
Der Beirat setzt sich zusammen aus Interessenvertretern der Behinderten, Vertretern der Kreistagsfraktionen, der Behindertenbeauftragten und einem Mitglied der Landkreisverwaltung (Zusammensetzung des Behindertenbeirates).
Der Behindertenbeirat hat die Aufgabe, den Kreistag, die Behindertenbeauftragte und die Landkreisverwaltung zu beraten und zu unterstützen und auf eine Verbesserung der Lebensumstände der Menschen mit Behinderungen im Landkreis Mittelsachsen hinzuwirken.