Hinweis für die rechtsverbindliche Entgegennahme von Dokumenten

Das Landratsamt Döbeln weist darauf hin, dass die rechtsverbindliche Entgegennahme von elektronisch signierten, sowie von verschlüsselten elektronischen Dokumenten ausgeschlossen ist. Damit wird lediglich der Zugang für diese spezielle Form der elektronischen Dokumente ausgeschlossen, während formlose e-mails weiterhin angenommen werden.

Weitere Informationen im Haftungsausschluß.

© Landratsamt Döbeln 04/2002
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