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Stadtansicht Döbeln

Referat Ausländer- und Vertriebenenbehörde

Leiter: Hans-Lutz Beuermann (Referatsleiter)
Standort: Hauptstandort Freiberg
Nebenstelle Rotvorwerk
Am Rotvorwerk 3
09599 Freiberg

Zentrale Anschrift:
Landratsamt Mittelsachsen
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
Telefon: 03731 799-3640
Fax: 03731 799-3637
E-Mail: ordnung.sicherheit@landkreis-mittelsachsen.de

Aufgaben:

  • Entscheidungen zum Ausländer- und Asylrecht 
  • Erteilung/Verlängerung von Aufenthaltstiteln
  • Bearbeitung von Visa-Anträgen und Touristenvisa
  • Bearbeitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen (Ausweisungen, Abschiebungen)
  • Leistungsgewährung für Asylbewerber nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie SGB XII, inklusive Krankenhilfe 
  • Bearbeitung von Umverteilungsanträgen und Anträgen bzgl. des Verlassens des Bereiches der räumlichen Beschränkung
  • untere Unterbringungsbehörde für Asylbewerber 
  • untere Eingliederungsbehörde für Spätaussiedler (Vollzug des BVFG; schulische Integration von Kindern und Jugendlichen; Fördermittel)
  • Projekt "AKZESS": Ausländische Fachkräfte-Zuwanderung effizient und sensibel steuern

Dienstleistungen/Links:

Standorte:

Wichtig: Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben bzw. zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.

Abgabe einer Verpflichtungserklärung

 

 

 

 

 

 

1. Zur Visumbeantragung wird von mir die Abgabe einer Verpflichtungserklärung erwartet. Wo erhalte ich das Formular?

2. Welche Verpflichtungen gehe ich mit der Abgabe einer Verpflichtungserklärung ein?

3. Für die Visumbeantragung benötigt mein Bekannter von mir eine Einladung. Wie muss eine solche Einladung aussehen?

Liste der Reisenden für Schülerreisen innerhalb der EU