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Stadtansicht Döbeln

Referat Hygiene

Leiter: Dipl.-Med. Elke Kiesenbauer (Referatsleiterin)
Standort: Landratsamt Mittelsachsen
Außenstelle Mittweida
Gesundheitsamt
Am Landratsamt 3
09648 Mittweida

- Nebenstelle in 04720 Döbeln, Mastener Straße 15

Zentrale Anschrift:
Landratsamt Mittelsachsen
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
Telefon: 03727 950-6437
Fax: 03727 950-6499
E-Mail: gesundheit@landkreis-mittelsachsen.de

Aufgaben:

  • Überwachung der Qualität von Trink- und Badewasser; Probeentnahmen von Trink- und Badewasser
  • Überwachung der Wasserqualität von Hausbrunnen
  • Überwachug der Einhaltung von Hygienevorschriften in Kliniken, Arztpraxen, Alten- und Pflegeheimen, Frei- und Hallenbädern, Saunen, Gemeinschaftseinrichtungen
  • Beratung bei gesundheitlichen Problemen durch Umwelteinflüsse 
  • Erfassung und Bewertung meldepflichtiger Krankheiten (Infektionen): Umgebungsuntersuchungen, Einleitung und Durchführung antiepidemischer Maßnahmen, Tuberkuloseüberwachung und  -bekämpfung
  • Belehrung und Bescheinigung nach §§ 42, 43 Infektionsschutzgesetz (Beschäftigte bei Herstellung und Inverkehrbringen von Lebensmitteln)
  • Schutzimpfungen und Beratungen

Dienstleistungen/Links:

Bescheinigung nach §§ 42, 43 Infektionsschutzgesetz (Ausstellung von Gesundheitsausweisen für Beschäftigte bei der Herstellung und beim Inverkehrbringen von Lebensmitteln)

Mittweida

Ansprechpartner: Steffi Schlegel
Am Landratsamt 3/Haus F
09648 Mittweida
Telefon: 03727 950-6249

Freiberg

Ansprechpartner: Kirsti Dupke; Katrin Kohlrausch
Frauensteiner Str. 43
09599 Freiberg
Telefon: 03731 799-3840

Döbeln

Ansprechpartner: Martina Thiele
Mastener Straße 15/Gebäude B 
04720 Döbeln
Telefon: 03431 74-2105

Wichtig: Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben bzw. zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.